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Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert zu prüfen, ob

ein Anliegen persönlich angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude deshalb betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet,

oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet,

die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) einzuhalten und

bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen.

Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Bitte beachten Sie, dass der Eingang des Amtsgerichts insoweit von der Deichstraße in die Konrad-Adenauer-Allee (Behinderteneingang) verlegt wurde. Die Öffnungszeiten sind zunächst von 09:00 – 12:00 Uhr und für die Sitzungszeiten beschränkt worden. Ausnahmen sind nur bei dringenden und unaufschiebbaren Anliegen, die nicht schriftlich beantragt werden können, möglich.

Der Sitzungsbetrieb bleibt vorerst aufrechterhalten, beachten Sie insoweit die Pressemitteilung vom 16.03.2020 (veröffentlicht in den Cuxhavener Nachrichten, der Niederelbe Zeitung am 17.03.2020):

„Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ein Anliegen außerhalb einer anberaumten Verhandlung bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch eingeholt werden.

Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu befolgen, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Beim Amtsgericht Cuxhaven bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.

Gegenwärtig können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen anzuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.“




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