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Grundbuchauskünfte

Grundbuchauszug

Sie benötigen einen Grundbuchauszug? Diesen können Sie bequem schriftlich beim Grundbuchamt beantragen unter der Anschrift:

Amtsgericht Cuxhaven
-Grundbuchamt-
Deichstraße 12a
27472 Cuxhaven

Ein bestimmtes Formular ist hierfür nicht erforderlich. Sofern Sie nicht selbst Eigentümer des Grundstückes sind, müssen Sie neben dem formlosen Antrag noch eine Originalvollmacht des Eigentümers oder ein Nachweis ihres berechtigten Interesses beifügen.

Für die Anforderung des Grundbuchauszuges fallen folgende Kosten an:

Einfacher Grundbuchauszug: 10,00 € (17000 VV GNotGK)

Beglaubigter Grundbuchauszug: 20,00 € (17001 VV GNotGK)

HINWEIS: Grundbuchauszüge durch Internetdienstleister

Im Internet finden Sie unter dem Stichwort Grundbuchauszug (online) diverse private Anbieter die für Sie gegen einen Serviceaufschlag Grundbuchauszüge anfordern.

Das Amtsgericht weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Dienstleister privatrechtlich handeln und keinen Auftrag durch das Grundbuchamt haben. Durch die Einschaltung eines solchen Anbieters wird die Bearbeitung in keiner Weise beschleunigt. Die Anbieter haben in der Regel keinen eigenen Zugriff auf das Grundbuch, sodass sich deren Dienstleistung darauf beschränkt, dass sie an Ihrer Stelle den einfachen schriftlichen Antrag stellen.

Eine bloße Onlinebestellung ist auch über diese Anbieter nicht möglich, da das Amtsgericht eine unterschriebene Originalvollmacht benötigt, sodass sich das Verfahren durch die Einschaltung dieser Dienste nicht beschleunigt. Es besteht zudem das Risiko, dass Sie den Grundbuchauszug trotz Bezahlung nicht erhalten. Das Grundbuchamt kann Ihnen bei der Rückzahlung entsprechender privater Gebühren leider nicht behilflich sein.

Grundbuchabrufverfahren in Niedersachsen

Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen können im Rahmen des Abrufverfahrens die Grundbücher sämtlicher Amtsgerichte in Niedersachsen am eigenen PC einsehen.

Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Oberlandesgerichts Celle.

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