Einsicht in das elektronische Register
Sie haben die Möglichkeit, beim hiesigen Amtsgericht kostenlos Einsicht in das elektronische Handels-, Vereins-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister des Landes Niedersachsen zu nehmen.
Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Herrn Kluth oder Frau Becker, Neubau, EG, Raum 013 und 014.
Nach Einsichtnahme können Sie unter Angabe des Aktenzeichens und des Registergerichtes für eine Gebühr in Höhe von 10 bzw. 18 € Ausdrucke fertigen lassen.
Im Übrigen erfordern Sie bitte Ausdrucke weiterhin unter Angabe des Aktenzeichens vom jeweiligen Registergericht.