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Allgemeine Informationen über Mediation beim Güterichter

Was ist eine Mediation beim Güterichter?

Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren und wird seit 2002 in niedersächsischen Gerichten mit großem Erfolg als Alternative zur streitigen Verhandlung und einer Entscheidung des zuständigen Richters angeboten, um den Rechtstreit im Interesse aller Beteiligten zu erledigen und bestehende Konflikte zu lösen.

Mittlerweile gibt es an jedem Gericht in Niedersachsen Güterichter, die eine besondere Ausbildung in der Führung von Verhandlungsgesprächen haben. Diese Güterichter, die für die streitige Entscheidung nicht zuständig sind, erarbeiten im Rahmen einer Mediation gemeinsam mit den Konfliktparteien und ihren Rechtsanwälten daran, eine faire und gleichzeitig nachhaltige Lösung für den bestehenden Konflikt zu finden.

Güterichter stehen dabei nicht auf der Seite einer Konfliktpartei. Sondern sind neutral, allparteilich und geben grundsätzlich weder einen Rechtsrat, noch dürfen sie in diesem Rechtsstreit entscheiden.

Im Mittelpunkt einer Mediation beim Güterichter stehen die Bedürfnisse und Interessen der Konfliktparteien. Darüber hinaus werden auch die rechtlichen und sonstigen Aspekte erörtert und zur Basis der Lösung gemacht.

Vorteile der Mediation

Die Beteiligten selbst erarbeiten und bestimmen die Lösung ihres Konfliktes.

Eine gemeinsam erarbeitete Lösung ist auch ein gemeinsamer Erfolg. Es gibt keinen Sieger und keinen Verlierer, sondern nur Gewinner.

Ein Termin beim Güterichter kann kurzfristig vereinbart werden.

Der Konflikt kann in der Regel schnell und nachhaltig im Rahmen eines Termins beendet werden.

Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Die erarbeitete Lösung des Konflikts kann sofort dadurch verbindlich festgeschrieben werden, dass der Güterichter einen Vergleich protokolliert und damit einen Vollstreckungstitel schafft.

Was passiert, wenn die Parteien keine Lösung des Konflikts finden?

In diesem Fall geht das streitige Verfahren einfach weiter. Der Güterichter legt die Akte dann wieder dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vor. Über den Inhalt des Güterichtergesprächs wird kein Protokoll erstellt und es erfolgt auch keine sonstige Information des Amtsgerichts durch den Güterichter.

Güterichter

Als Güterichter steht Ihnen beim Amtsgericht Cuxhaven der Direktor des Amtsgerichts Frank zur Verfügung.
In Verfahren, für die der Direktor des Amtsgerichts Frank nach der Geschäftsverteilung zuständig ist, ist der Richter am Amtsgericht Wunsch, Amtsgericht Otterndorf, als Güterichter tätig.

Ablauf einer Mediation

Güterichterin, die beste Möglichkeit zu finden, um die andere Seite von Ihrer Lösung zu überzeugen. Güterichterin, die beste Möglichkeit zu finden, um die andere Seite von Ihrer Lösung zu überzeugen.

Wo finden Mediationen beim Güterichter statt?


Die Verhandlungen beim Güterichter finden im Konferenzraum oder bei der Güterichterin im Büro statt.


Wie kommt ein Verfahren zum Güterichter?

Der zuständige Richter, der den Rechtsstreit für eine Mediation als geeignet ansieht, regt bei den Anwälten eine Mediation an. Sollten die Parteien mit einer Mediation einverstanden sein, gibt der Richter den Rechtsstreit an die Güterichterabteilung an das Amtsgericht Cuxhaven weiter. Die Güterichterin nimmt mit den Parteien bzw. deren Bevollmächtigten Kontakt auf, um die Durchführung eines Termins vorzuschlagen und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Die Durchführung der Verhandlung beim Güterichter:

  • Am Anfang der eigentlichen Verhandlung steht die Erörterung über den Sinn und Zweck der Verhandlung in dem konkreten Fall. Anschließend werden die Regeln für die Zusammenarbeit verabredet.
  • Danach beginnt die eigentliche Durchführungsphase. Dazu gehört die Sichtung der zu behandelnden Themenbereiche und der dabei bestehenden Übereinstimmungen und Unterschiede. Die dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten werden gesammelt, die hinter dem Konflikt stehenden Interessen erörtert. Kreative Ideen zur Konfliktbeilegung werden gesucht und Lösungsoptionen entwickelt.
  • Am Schluss steht die Entscheidung und Umsetzungsphase. Eine gemeinsame Lösung zur Konfliktbeilegung wird formuliert und in Form einer Vereinbarung festgelegt.


Wie können Sie sich auf eine Verhandlung beim Güterichter vorbereiten?

Damit eine Verhandlung bei der Güterichterin erfolgreich durchgeführt werden kann, bietet es sich an, die wesentlichen Gesichtspunkte in der Vorbereitung zu klären und eine Verhandlungsstrategie zu entwickeln.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, Ihren Standpunkt vorzubereiten:

Gehen Sie offen in die Mediation hinein. Bedenken Sie, dass niemand Sie zwingen kann, ein bestimmtes Ergebnis anzubieten oder zu akzeptieren.

Listen Sie die wesentlichen Fakten Ihres Falles auf. Sie werden in der Sitzung besprochen werden.

Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Informationen verfügen, die zur Bewertung des Falles nötig sind. Falls etwas fehlt oder Sie weitere Informationen von der Gegenseite benötigen, setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung, der Ihnen bei der Problemlösung helfen kann.

Stellen sie die Stärken und Schwächen Ihrer Position zusammen und, falls Sie können, auch diejenigen der Gegenseite.

Stellen Sie sicher, dass alle aus Ihrer Sicht notwendigen Beteiligten an dem Termin teilnehmen, weil der Fall anderweitig nicht gelöst werden kann. Teilen Sie dem Güterichter über Ihren Anwalt mit, falls Sie der Auffassung sind, eine nicht notwendigerweise an dem Gerichtsverfahren beteiligte Person sollte noch an dem Termin teilnehmen.

Sinn des Termins bei der Güterichterin ist, eine Einigung herbeizuführen und weitere Kosten und Zeitverluste zu vermeiden.

Kalkulieren Sie mögliche Vermögensnachteile für den Fall der Durchführung des Gerichtsverfahrens. Verschaffen sie sich Klarheit über die Punkte, die Sie veranlassen könnten, Ihre bisherige Auffassung zu ändern, etwa neue oder detailliertere Informationen oder Möglichkeiten und Fähigkeiten der anderen Seite.

Entwickeln Sie einen Verhandlungsplan, der enthalten sollte, wie Sie sich einigen wollen und wie Sie dort hinkommen wollen.

Planen Sie der Güterichterin darzulegen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich möglicherweise einigen können.

Erlauben Sie der Güterichterin Spielraum bei der Entwicklung möglicher Einigungen. Einer der großen Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren ist, dass jede Seite die Möglichkeit hat, Angebote zur Diskussion zu stellen.

Helfen Sie der Güterichterin, die beste Möglichkeit zu finden, um die andere Seite von Ihrer Lösung zu überzeugen.

Die Teilnehmenden sollten entscheidungsbefugt sein. Das Geben und Nehmen und die Motivationsdynamik, die auf beiden Seiten des Tisches stattfindet, kann verloren gehen, falls eine Seite nicht über die notwendige Befugnis für eine Einigung verfügt. Dies betrifft die Parteien selbst und nicht nur ihre Prozessbevollmächtigten. Nach Möglichkeit sollten alle Personen, die eine Einigung billigen müssen, in der Sitzung präsent sein.






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